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Erbrecht und Vorsorgevollmachten
Im Erbrecht beraten wir nicht nur bei der Erstellung eines Testament, der Durchsetzung von Erbansprüchen und Testamentsvollstreckung, sondern auch bei der gesamten Nachfolgeplanung, insbesondere bei Unternehmen. Hier erweist sich die Kooperation mit der Kanzlei Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Weil & Knoerr als besonders wichtig.
Immer wichtiger werden heute die Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie die sogenannten Patientenverfügungen. Auch in dieser Hinsicht erhalten Sie von uns verläßliche und sichere Beratungen und Gestaltungen.
RA Jörg Klepsch ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, DVEV e.V.
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